FDP Mittelfranken fordert Beteiligung des Bundes an Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz

Der 68. ordentliche Bezirksparteitag der FDP Mittelfranken am 17.02.2020 in Nürnberg hat die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Leistungen an Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz eingefordert.

Bezirksrat Markus Lüling begründete dies mit der Tatsache, dass auf die Sozialhilfeträger erhebliche Mehrausgaben für Leistungen an Menschen mit Behinderungen zukommen. Allein in Mittelfranken summierten sich die Zusatzausgaben ab dem Jahr 2020 zu Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe jährlich, die vom Bezirk zu leisten sind und über die Bezirksumlage auf alle Kommunen umgelegt werden müssen. Diese Folgen verletzten das Konnexitätsprinzip klar: „Der Bund hat Leistungsausweitungen beschlossen, die von der kommunalen Familie aufgebracht werden müssen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der besseren Eingliederung von Menschen mit Behinderung verlangt auch eine angemessene Finanzierung aus dem allgemeinen Steuerverbund.“

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Parteitages die Position eines der drei stellvertretenden Bezirksvorsitzenden mit Daniel Richter aus Fürth neu besetzt. Sein Vorgänger Thomas Geilhardt hatte die Funktion aus beruflichen Gründen abgegeben.